Leistet ein Arbeitgeber zu Gunsten von Mitarbeitenden Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte, so sind diese Beiträge AHV-beitragspflichtig. Diese Subventionen gelten nicht als Familienzulagen.
(Quelle: BGE 9c_466/2021 vom 17.10.22)