Abschaffung des Eigenmietwerts: Wo steht die politische Debatte?

Die politische Debatte in der Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts hat zur Verabschiedung einer Reform geführt, die nun einer Volksabstimmung unterliegt.

Abschaffung des Eigenmietwerts: Wo steht die politische Debatte?
Seit Jahren wird in der Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts debattiert. Das Parlament hat sich in den vergangenen Wochen und Monate intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und eine Gesetzes- und Verfassungsänderung verabschiedet. Doch was bedeutet das für Haus- und Wohnungseigentümer? Und wie sieht die verabschiedete Reform aus?

 

Der Eigenmietwert – ein umstrittenes System
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, welches Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum versteuern müssen. Im Gegenzug können sie Hypothekarzinsen und generell Unterhaltskosten steuerlich abziehen. Das System wurde ursprünglich eingeführt, um eine Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern zu gewährleisten.

 

Die aktuelle politische Debatte
Im jüngsten Anlauf ist es dem Parlament vergangenen Dezember gelungen, nach über siebenjährigem Ringen, eine Reform zu verabschieden. Diese sieht unter anderem die folgenden Elemente vor:

  • Abschaffung des Eigenmietwert auf Erst- und Zweitliegenschaften sowie Wegfall des Steuerabzuges für Liegenschaftenunterhalt.
  • Deutliche Reduktion des allgemeinen Schuldzinsabzugs.
  • Ausnahmeregel für Erstkäufer von selbstbewohnten Liegenschaften, welche während zehn Jahren einen beschränkten Schuldzinsabzug geltend machen dürfen.
  • Zur Besänftigung der Tourismuskantone erhalten die Kantone in der Bundesverfassung die Kompetenz zur Erhebung einer Sondersteuer auf Zweitwohnungen.

Aufgrund der geplanten Verfassungsänderung kommt es zwingend zu einer Volksabstimmung. Wer die Verfassungsänderung ablehnt, spricht sich somit gegen den gesamten Systemwechsel aus, weshalb gegen die Gesetzesänderung kein Referendum ergriffen wurde.

 

Was würde die Vorlage für Hauseigentümer bedeuten?
Falls der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft werden würde, könnte dies unter anderem die folgenden Auswirkungen haben:

  • Eigentümer mit hohen Zinslasten müssten mit höheren Nettokosten rechnen, da der Abzug der Hypothekarzinsen wegfallen würde.
  • Eigentümer mit tiefen Zinslasten würden profitieren, da sie keinen Eigenmietwert mehr versteuern müssten.
  • Der Immobilienmarkt könnte sich verändern, da der Anreiz zu Verschuldung und werterhaltendem Unterhalt sinkt und sich die Nachfrage nach Wohneigentum entsprechend anpassen könnte.

 

Die Volksabstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts dürfte im September stattfinden. Befürworter und Gegner werden bis dann ihre Argumente einbringen und die Bürger von ihren Parolen zu überzeugen zu versuchen.



 
26.03.2025