Sicherung von Unterhaltsforderungen

Berufliche Vorsorge kann nicht bezogen werden, wenn die Alimente nicht bezahlt sind.

(Foto: Arek Sacho/Pixabay)

Berufliche Vorsorge kann nicht bezogen werden, wenn die Alimente nicht bezahlt sind.

Seit dem 1. Januar 2022 müssen zuständige Stellen für die Inkassohilfe die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen informieren, wenn eine Person ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht nachkommt. Die Vorsorge­einrichtung ist in der Folge verpflichtet, die Fachstelle umgehend über die Fälligkeit einer Kapitalauszahlung zu informieren. Anhand dieser Meldungen lassen sich rechtzeitig rechtliche Schritte zur Sicherung der Unterhaltsforderungen einleiten.



01.11.2022