Geschäftsfahrzeuge mit Elektroantrieb

Einheitliche Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen

Der Bundesrat hat entschieden, dass die ein­heitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen ist.

Die aktuelle Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird in Prozenten des Kaufpreises errechnet. Sie gilt sowohl für Elektro- als auch für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb.

(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)



01.05.2023