KITA-Subventionen des Arbeitgebers

Subventionen an betriebseigene KITAs sind AHV-beitragspflichtig.

(Foto: Damian Konietzny/Pixabay)

Leistet ein Arbeitgeber zu Gunsten von Mitarbeitenden Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte, so sind diese Beiträge AHV-beitragspflichtig. Diese Subventionen gelten nicht als Familienzulagen.

(Quelle: BGE 9c_466/2021 vom 17.10.22)

 

 



01.01.2023