Lohnanspruch bei Krankheit

Gilt im Stundenlohnarbeitsverhältnis ein Lohnanspruch bei Krankheit?

(Foto: Arek Socha/Pixabay)

Wer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann und für mehr als drei Monate angestellt war, hat Anspruch auf Lohn. Während mindestens drei Wochen pro Jahr muss der Lohn weiterbezahlt werden. Wie lange genau, hängt von der Anzahl Dienst­jahre und vom Arbeitsort ab. Bei unregelmässigem Lohn wird in der Regel auf den Durchschnitt des Lohns im letzten Jahr vor der Krankheit abgestellt.



01.01.2020