Verdeckte Gewinnausschüttungen sind geldwerte Leistungen eines Unternehmens an ihre Eigentümer/Aktionäre oder an na- hestehende Dritte, die in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung steht. Im Gegensatz zur „offenen“ Gewinn- ausschüttung, also zur Dividende, wird sie nicht zulasten des Gewinns oder der Reserven verbucht, sondern „verdeckt“ als vertragliche Leistung.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung hat drei Merkmale:
1. Sie ist eine Leistung des Unternehmens an die Aktionäre oder an Nahestehende.
2. Es wird keine oder keine angemessene Gegenleistung er- bracht.
3. Die Leistung würde einer unabhängigen Drittperson nicht erbracht.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung belastet die Erfolgsrech- nung und das Unternehmen weist einen zu tiefen Gewinn aus, was steuersparend wirkt.
Falls eine verdeckte Gewinnausschüttung entdeckt wird, hat sie drei Steuerfolgen:
Gewinnsteuer entsteht beim Unternehmen aufgrund des reduzierten Gewinns wird aufgerechnet
Verrechnungssteuer entsteht beim Unternehmen wegen der reduzierten Gewinnausschüttung
Einkommenssteuer wird fällig beim Aktionär aufgrund des zugeflossenen Gewinns: das Steueramt wird die verdeckte Gewinnausschüttung wie eine Dividende behandeln.
Verdeckte Gewinnausschüttungen können unter Umständen auch steuerstrafrechtliche Folgen haben.