Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer

Ein Thema, das vor allem Patchwork-Familien und kinderlose Personen angeht. Denn Zuwendungen an den nichtverheirateten Lebenspartner, an die Geschwister, Stiefkinder, an den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter, um nur ein paar Möglichkeiten aufzuzeigen, sind in den meisten Kantonen steuerpflichtig. Gerne berechnen wir für Sie den Steuereffekt und helfen Ihnen dabei, mittels geeigneter Massnahmen die potentielle Steuerlast zu verringern. Kennen Sie Kantone, die gar keine Erbschafts- und Schenkungssteuer kennen? Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben gar keine Steuern auf den Nachlass.