Gutachten / Prüfungen im Auftragsverhältnis

Der Standard zur Eingeschränkten Revision ist der gesetzlichen Eingeschränkten Revision vorbehalten. Freiwillige oder auftragsrechtliche Prüfungen für nicht revisionspflichtige Unternehmen erfolgen in Übereinstimmung mit den berufsrechtlichen Standards, wie PS 910 Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen, PS 700 Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss und PS 920 Vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen. Für Vereine, welche die Grössenkriterien (10-20-50) gemäss Art. 69b ZBG nicht erfüllen, ist keine gesetzliche Revision vorgesehen. Persönlich haftende oder nachschusspflichtige Vereinsmitglieder können eine gesetzliche Eingeschränkte Revision verlangen. Es gibt aber Situationen, wo Gutachten die nötige Klarheit schaffen.
Es gibt Situationen, wo Gutachten die nötige Klarheit schaffen. Gerne beraten wir Sie bei:
  • Expertengutachten
  • Schiedsgutachten
  • Sonderprüfungen
  • Versicherungsgutachten