Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

Der Gesetzgeber hält die Lohngleichheit in der Schweiz für nicht gegeben. Dies führt zur Pflicht eines jeden Arbeitgebers eine erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens am 30. Juni 2021 zu erstellen und diese anschliessend durch eine unabhängige Stelle auf ihre formelle Übereinstimmung mit dem Gesetz überprüfen zu lassen. Die formelle Überprüfung hat innert einem Jahr zu erfolgen. Möchten Sie dazu auf fundiertes Spezialwissen von Lohnprüfungen der Mitarbeiter von AUDIT Zug AG zählen? Die leitenden Revisorinnen und Revisoren haben den obligatorischen Ausbildungskurs absolviert und können somit Lohngleichheitsanalysen im Auftrag von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überprüfen. Insbesondere kennen Sie die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Lohngleichheit, verstehen die wissenschaftlichen Grundlagen der statistischen Lohngleichheitsanalyse und der geschlechtsneutralen analytischen Arbeitsbewertung und sind somit befähigt Ihre Lohngleichheitsanalyse zu überprüfen.