Im Personalwesen werden zunehmend elektronische Signaturen genutzt. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten elektronischer Signaturen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Arten von Unterschriften:
Grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei und können auf verschiedene Weise abgeschlossen werden, z.B. per E-Mail oder mit elektronischen Signaturen.
Ausnahmen: Lehrverträge müssen schriftlich geregelt sein und Abreden zur Überstundenvergütung und bestimmte Vereinbarungen unter Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen können die schriftliche Form erfordern.
Fazit: Die meisten Arbeitsverträge brauchen keine bestimmte Form, aber es gibt wichtige Ausnahmen. Elektronische Signaturen sind oft ausreichend, aber die spezifischen gesetzlichen Anforderungen müssen beachtet werden.