Bekanntlich versteht man in der Schweiz unter der Säule 3a die freiwillige Vorsorgeversicherung. Erwerbstätige können im Hinblick auf ihre Pensionierung zusätzlich Geld ansparen. Ab 2026 sind nachträgliche Einzahlungen möglich.
Einzahlungen in Vorsorgeeinrichtungender Säule 3a sind steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass sie das steuerbare Einkommen reduzieren und somit die Steuerlast senken.
Die Gelder in der Säule 3a können in verschiedenen Anlageformen investiert werden, darunter Sparkonten, Fonds oder Lebensversicherungen, je nach Risikobereitschaft und Anlagezeithorizont.
Die Gelder aus der Säule 3a können in der Regel erst bei der Pensionierung oder unter bestimmten Bedingungen (z.B. beim Kauf von Wohneigentum oder bei der Aufnahme der Selbstständigkeit) bezogen werden.
Hier sind einige der wichtigsten Änderungen für 2025:
• Der Maximalbetrag für Einzahlungen für Personen mit einer Pensionskasse erhöht sich auf CHF 7‘258.- und auf CHF 36‘288 für Personen ohne Pensionskasse.
• Erwerbstätige, die ab dem 01.01.2025 nicht jedes Jahr die für sie maximal zulässigen Beiträge einbezahlt haben, können die Differenz künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend noch einzahlen und von den Steuern abziehen.
Achtung: Für Selbständige ohne Pensionskassenanschluss gilt der kleinere Maximalbetrag der Säule3a für nachträgliche Zahlungen, selbst wenn sie in die grössere Säule 3a einzahlen könnten!
Bitte wenden Sie sich an uns bei Fragen rund um die Säule 3a. Unsere Steuerspezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.