Homeoffice in der Steuererklärung

Homeoffice und übrige Berufskosten sind in der privaten Steuererklärung abzugsfähig.

(Foto: Alexandra Koch/Pixabay)

Für die Ausübung des Berufs erlaubt der Gesetzgeber einen Pauschalabzug in der privaten Steuererklärung von 3% des Nettolohns, mind. CHF 2'000, max. CHF 4'000, sofern auf die effektive Geltend­machung der Kosten verzichtet wird.

Unter übrige Berufskosten fallen Auslagen wie IT-Infrastruktur, Berufskleidung, beruflich privates Arbeitszimmer, usw. In den wenigsten Fällen deklarieren die Steuerpflichtigen ihre Kosten effektiv, sondern nutzen den Pauschalabzug.

Durch die Homeoffice-Pflicht entstehen zusätzliche Krisen-bedingte Kosten wie ein höherer Stromverbrauch oder die Nutzung eines privaten Zimmers als Arbeitsort. In den meisten Fällen werden diese Kosten durch den Pauschalabzug gedeckt sein. Höhere Abzüge für Berufskosten werden wahrscheinlich in den seltensten Fällen möglich sein.



11.03.2021