COVID-Massnahmen im Mietrecht



(Foto: image4you/Pixabay)

Verordnung über Miete und Pacht vom 27. März 2020:

Neu müssen Vermieter den säumigen Mietern eine Nachfrist von 90 Tagen statt 30 Tagen ansetzen, bevor sie dem Mieter kündigen können. 

Die Fristverlängerung betrifft nur die Nachfrist, die normale Miete bleibt weiterhin geschuldet. Danach sind ab dem ersten Tag Verzugszinse von 5% geschuldet.

 

Die verlängerte Nachfrist von 90 Tage betrifft übrigens nur Mieter, die von der CONVID-Krise betroffen sind. Auch gilt die verlängerte Nachfrist nur für Mieten oder Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai fällig werden. So kann ein Vermieter, der die Mai-Miete bereits freiwillig bis zum 31. Mai vorher gestundet hat, eine Nachfrist von 30 Tagen ansetzen und dann als Ergebnis dem Mieter rascher kündigen.



01.05.2020