E-Signatur

Ist die elektronische Signatur bereits eine echte Alternative?

Elektronisch unterschreiben ist im Aufwind und entspricht einem stetig wachsenden Bedürfnis - auch wegen Corona. 

Die digitale Unterschrift ist eine technische Methode, um eine Einverständniserklärung oder eine Genehmigung zu einem digitalen Dokument oder Formular einzuholen. Die elektronische Signatur erfüllt damit den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten und ist rechtlich bindend. Um dies zu gewährleisten, wird die Integrität der signierten elektronischen Information überprüft. Dahinter stehtein technisches Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Dokuments, einer elektronischen Nachricht oder anderer elektronischer Daten sowie der Identität des Unterzeichnenden. Es basiert auf einer Zertifizierungsinfrastruktur, die von vertrauenswürdigen Dritten, den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten, verwaltet wird.

Um die Entwicklung des elektronischen Geschäftsprozesse anzuregen, gibt der Gesetzgeber den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis anerkennen zu lassen. Sie können so nachweisen, dass Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit der erbrachten Leistungen den geltenden Normen entsprechen. (Quelle: BAKOM)

Der Gesetzgeber unterscheidet drei elektronische Signaturen:

Die einfache elektronische Signatur hat keine besonderen Anforderungen. Dazu gehören zum Beispiel Unterschriften, die als Bild gescannt und unter ein Dokument gesetzt werden.

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine deutliche Erweiterung der einfachen Signatur. Diese muss untrennbar mit dem Dokument verknüpft sein und Änderungen müssen nachverfolgt werden. Ausserdem muss sie eine Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen.

Zuletzt gibt es noch die qualifizierte elektronische Signatur, welche einen Schritt weiter geht. Ein qualifiziertes Zertifikat wird von einem anerkannten Anbieter ausgestellt und muss bestimmte Identifikationskriterien erfüllen. In der Regel wird diese Form der elektronischen Signatur bei Vertragsabschlüssen oder Unterzeichnung von Dokumenten benutzt und ist mit der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. 

Der Anwender steht vor der Qual der Wahl durch die zahlreichen Anbieter und Möglichkeiten. Die Frage ist auch, ob sich die elektronische Signatur in der heutigen Form etablieren kann und wirklich eine echte digitale Alternative darstellt. Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein.

Mario Cacciatore, Mandatsleiter AUDIT Zug AG



01.09.2021