Ferien 2020 - Verhaltensanweisungen für Ihre Mitarbeitenden

Musterbrief, der die Mitarbeitenden über die Konsequenzen informiert, wenn sie in den Ferien in ein Risikoland reisen.

(Foto: stokpic/Pixabay)

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter

Der Bund hat eine Liste der Länder mit erhöhtem Ansteckungsrisiko für das Coronavirus veröffentlicht. Sie ist zu finden unter www.bag.admin.ch. Die Liste passt sich ständig an.

Falls Sie planen, Ihre Ferien in einem oder mehreren der aufgeführten Länder zu verbringen, dann beachten Sie bitte die folgenden Verhaltensanweisungen, welche wir aufgrund unseres Weisungs­rechts und der Fürsorgepflicht erlassen:

  • Teilen Sie Ihrem Vorgesetzten vor Ferienantritt Ihr Reiseziel und die geplante Dauer in dieses Risikogebiet mit.
  • Sie reisen freiwillig in dieses Risikoland. Es ist Ihr Verschulden, wenn Sie nicht oder nicht recht­zeitig in die Schweiz zurückreisen können. Seit dem 6. Juli 2020 sind Sie verpflichtet, sich nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Für diese 10 Tage haben Sie keinen Anspruch auf eine Lohnzahlung, ebenso entfällt die EO-Taggeldentschädigung.
  • Falls es möglich ist, gewähren wir Ihnen für die Zeit der Quarantäne, Ihre Arbeit im Homeoffice zu leisten. Ihr Vorgesetzter fällt diesen Entscheid. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, wird die Quarantänezeit von Ihrem Feriensaldo und / oder Überstundensaldo abgezogen. Reicht dieser Saldo nicht aus, so gilt die Zeit als unbezahlte Ferien.
  • Wir weisen Sie auch darauf hin, dass Sie sich innerhalb von 2 Tagen, nachdem Sie sich in Quarantäne haben begeben müssen, bei der zuständigen kantonalen Behörde Ihres Wohnsitz­kantons melden müssen. Die entsprechenden Weisungen sind zu befolgen. Halten Sie die Quarantäne nicht ein oder entziehen Sie sich ihr, haben Sie mit einer Busse bis CHF 5 000 bis CHF 10 000 zu rechnen.
  • Treten bei Ihnen oder Ihrer Familie während den Ferien oder in der Quarantäne Krankheits­symptome auf, ist die zuständige kantonale Behörde zu informieren und deren Weisungen sind zu be­folgen. Ebenfalls haben Sie uns darüber zu informieren. In der Schweiz ist das Testen auf das neue Coronavirus zurzeit für Sie kostenlos.

Wir wünschen Ihnen trotzdem eine erholsame Ferienzeit.

Ihr (Unternehmen)



 
15.07.2020