Grundsätzlich ist die Mehrwertsteuer auf der Vermietung von Immobilien ausgenommen. Bei der Geschäftsmiete besteht aber die Möglichkeit, die Miete freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen, die Option zu beantragen. Was sind die Vor- und Nachteile für den Mieter?
In den meisten Fällen geht die Initiative für die freiwillige Unterstellung der Miete von Vermieter aus. Sein Beweggrund ist die Entlastung seiner Drittkosten oder seiner Investitionen von der Mehrwertsteuer. Vor allem bei neu erstellen Geschäftsimmobilien oder vor grösseren Investitionen drängt sich die Option auf.
Die Vorteile für den Mieter können sein:
Nachteilig wirkt sich die Mehrwertsteuer-Unterstellung für den Mieter aus:
Geschäftsmietverträge enthalten oft Klauseln, mit denen sich der Vermieter das Recht zur Überwälzung der Mehrwertsteuer auf den Mieter vorbehält. Damit diese Klausel umgesetzt werden kann, braucht es eine Mietzinserhöhung mit Formular mit explizitem Ausweis der Mehrwertsteuer. Kann der Mieter nicht vom Vorsteuerabzugsrecht im Umfang der Erhöhung profitieren, ist dies eine Missbräuchlichkeit der Überwälzung und somit ist eine Anfechtung der Erhöhungsanzeige zu prüfen, vor allem wenn für den Vermieter durch die Änderung die Kosten sinken, die Nettomiete aber gleichbleibt. (Quelle: Verband der Geschäftsmieter)