Mitspracherecht beim Pensionskassen-Wechsel

Mitarbeitende haben ein Mitspracherecht beim Pensionskassen-Wechsel.

(Foto: Niek Verlaan/Pixabay)

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Mitarbeitende eines Unternehmens bei einem Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein Mit­be­stimmungsrecht haben.

Gemäss dem Gericht darf die Kündigung der alten Mitgliedschaft und der Eintritt in eine neue Pensionskasse nur mit Zustimmung des Personals oder seiner Vertreter erfolgen. Es reicht nicht, die Mitarbeitenden nach der Kündigung zu orien­tieren oder anzuhören. Auch ein Stillschweigen der Arbeitnehmenden wäh­­rend der Kündigungsfrist darf nicht als Zustimmung interpretiert wer­den. Es müsse gemeinsam entschieden wer­den und dem Personal muss ein besonderes Mit­wirkungsrecht eingeräumt werden.

(Quelle: BGE 9C_409/2019 vom 5. Mai 2020)



01.09.2020