Vorsorge

Warum ist das ordentliche Pensionsalter (64/65) für die Planung der Vorsorge so wichtig?

Alle "Ü50" und besonders Unternehmer*innen sollten frühzeitig, also vor dem Erreichen des Pensionsalters, damit beginnen die Vorsorge und die Zeit nach Ihrer Pensionierung zu planen.

Die Vorsorgestrategie ist dabei unbedingt auf das ordentliche Pensionsalter auszurichten, auch wenn sie nicht vorhaben, dann mit dem Arbeiten aufzuhören. Alle Sozialversicherungen sind darauf ausgerichtet und eine ganze Reihe von Fristen und Einschränkungen sind mit dieser Altersgrenze verknüpft.

Die folgenden Anregungen zeigen, wie man ein paar Massnahmen rechtzeitig in die Wege leitet:

Pensionskasse ausbauen: Es lohnt sich, möglichst früh sein Einkaufspotential auszuschöpfen. Darum jedes Jahr den Versicherungsausweis kontrollieren. Auch möglichst früh eine Kadervorsorge (1e-Plan) einführen. Damit kann der Sparbeitrag und das Einkaufspotenzial oft um mehrere hunderttausend Franken gesteigert werden.

Finanzplanung: Das Verhältnis von Lohn und Dividende laufend anpassen und die thesaurierten Reserven rechtzeitig ausbezahlen. Auch sind die nicht betriebsnotwendigen Mittel (Liegenschaften, Wertschriften usw.) zu beziehen. Viele Inhaber*innen müssen nach dem Verkauf der Firma von ihrem Vermögen leben und ein langfristiger Finanzplan zeigt, wie sich Ausgaben, Einnahmen und Vermögen entwickeln. Und hoffentlich reicht das Vermögen aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einem fachgerechten Plan wird auch klar, ab welchem Alter die Pensionierung finanzierbar ist, welchen Erlös der Verkauf des Unternehmens einbringen muss und ob allenfalls gegenüber dem Nachfolger Darlehensgewährungen vorstellbar sind.

Steuern optimieren: Damit die Steuerprogression in den Jahren vor und nach der ordentlichen Pensionierung stabil bleibt, ist die Koordination der einzelnen Kapital- und Rentenleistungen aus der AHV (1. Säule), beruflichen Vorsorge (2. Säule) und privaten Vorsorge (Säule 3a) unabdingbar. So sind zum Beispiel Auszahlungen aus der Säule 3a bis zu 5 Jahre vor und nach dem ordentlichen Pensionsalter (64/65) möglich. Zudem sind zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse meistens steuerlich lohnenswert.

Verkauf der Firma bewerten: Die Firma sollte vor einem allfälligen Verkauf von einer erfahrenen Fachperson bewertet werden (Unternehmenswert: Bereinigung der Bilanzpositionen, stille Reserven, latente Steuern usw.). Auf der Basis der Bewertung sind die nicht betriebsnotwendigen Mittel sichtbar, die steueroptimiert ins Privatvermögen überführt werden sollten.

Die ausgewiesenen Experten vom AUDIT Zug-Team sind gerne für Sie da und helfen Ihnen bei der Optimierung im Bereich Vorsorgeplanung.

Remo Cottiati, Geschäftspartner AUDIT Zug AG



01.07.2021