Lohngleichheitsanalyse

Neue Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz bezgl. der Lohngleichheit bieten die Chance, für echte Gleichberechtigung.

(Foto: Gerd Altmann/Pixabay)

Ab dem 1. Juli 2020 haben Unternehmen, die mehr als 100
Mitarbeitende beschäftigen, ein Jahr Zeit, eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, um zu prüfen, ob sie
Männern und Frauen gleich viel Lohn bezahlen. Dabei handelt
es sich nicht um Vollzeitstellen, sondern um die Anzahl der
angestellten Personen (unabhängig von deren Pensum). Dies
bedeutet jedoch nicht, dass es den anderen Unternehmen nicht
offen stünde, auf freiwilliger Basis eine solche Lohngleichheitsanalyse
vorzunehmen.
Diese Analyse muss anschliessend von einer unabhängigen
Stelle formell geprüft und die Ergebnisse anschliessend den
Mitarbeitenden präsentiert werden. Bei systematischen Lohnunterschieden
ist sie nach vier Jahre zu wiederholen.
Ob die Lohngleichheitsanalyse formell korrekt durchgeführt
wurde, dürfen grundsätzlich nur Revisorinnen und Revisoren
prüfen, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben und
eine Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz besitzen.
Sie überprüfen etwa, was Lohnbestandteile sind und ob diese
sowie alle erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher
und arbeitsplatzbezogener Merkmale, vollständig erfasst wurden.
Die Revisorinnen und Revisoren der AUDIT Zug AG verfügt
über die nötigen Kenntnisse und Zulassungen und können die
Lohngleichheitsanalyse prüfen und dazu auch Empfehlungen
abgeben.
Für die Lohngleichheitsanalyse stellt der Bund das kostenlose
StandardAnalyse-Tool «Logib» zur Verfügung. Bei Fragen zur
wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode sind wir
Ihnen gerne behilflich, damit der vorgeschriebene Zeitrahmen
eingehalten werden kann.
Der Bundesrat erhofft sich positive Effekte, wie die Versachlichung
der Diskussion über Löhne, die Schaffung von mehr
Transparenz und die Sensibilisierung der Unternehmensleitung
für Gleichstellungsanliegen sowie eine grössere Motivation,
Zufriedenheit und Produktivität der Beschäftigten.



01.11.2020