Gesetzl. Revisionsstelle
Dem Revisionsrecht unterliegen Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Die Art der Revision hängt grundsätzlich von der Grösse des Unternehmens ab.
Die gesetzliche Revisionsstelle übernimmt folgende Pflichten, Prüfungspflicht, Berichterstattungspflicht, Meldepflicht, Subsidiäre Geschäftsführungspflichten und ausserordentliche Prüfungspflichten sowie darüber hinaus untersteht die gesetzliche Revisionsstelle einer Sorgfaltspflicht, die die Geheimhaltung der Erkenntnisse verpflichtet, die über die revidierte Gesellschaft gewonnen wurden.