Der Tod einer Person führt nicht nur zu persönlichen und familiären Veränderungen, sondern löst auch eine Reihe rechtlicher und administrativer Aufgaben aus. Vermögenswerte müssen gesichert, laufende Verpflichtungen erfüllt, Erben festgestellt und letztwillige Verfügungen berücksichtigt werden.
Bei überschaubaren Verhältnissen können die Erben viele dieser Aufgaben gemeinsam erledigen. In komplexeren oder unklaren Situationen kann dagegen eine professionelle Verwaltung des Nachlasses notwendig werden. So gibt es z.B. im Kanton Zug kein staatliches Teilungsamt. Das bedeutet, dass die Behörden die Erbteilung weder aktiv begleiten noch durchführen. Somit muss die gesamte Nachlassverwaltung inkl. Erbteilung selbst organisiert werden.
Im Zentrum der Nachlassverwaltung steht die ordnungsgemässe Erhaltung und Verwaltung des Nachlassvermögens. Typische Aufgaben können insbesondere sein:
Dabei geht es in einem ersten Schritt nicht darum, den Nachlass bereits unter den Erben aufzuteilen, die Erbteilung zu leiten und alle notwendigen Dokumente zu erstellen, sondern vielmehr darum, die Nachlassplanung mit einer strukturierten Nachlassverwaltung umzusetzen.
Fazit
Eine professionelle Nachlassverwaltung schafft Sicherheit in einer Situation, in der rechtliche, finanzielle und persönliche Interessen aufeinandertreffen. Bei einfachen Verhältnissen kann die Erbengemeinschaft viele Aufgaben selbst wahrnehmen. Bei komplexeren Strukturen oder unklaren Erbverhältnissen ist Hilfestellung durch einen Nachlassverwalter besonders wichtig.
Wer Vermögen und Zuständigkeiten mittels Nachlassplanung bereits zu Lebzeiten klar regelt, kann den späteren administrativen Aufwand reduzieren, Vermögenswerte schützen und Konflikte zwischen den Erben wesentlich vermindern und somit die gesamte Nachlassverwaltung mit der finalen Erbteilung beschleunigen.