Verlängerte Verlustverrechnung tritt per 1. Januar 2028 in Kraft

Mit der definitiven Inkraftsetzung der verlängerten Verlustverrechnung schafft der Bundesrat nun Klarheit für Unternehmen.

Der Bundesrat hat am 18. September 2026 das Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung auf den 1. Januar 2028 in Kraft gesetzt. Unternehmen können steuerliche Verluste künftig während zehn statt bisher sieben Jahren mit späteren steuerbaren Gewinnen verrechnen.

Die neue Zehnjahresfrist gilt für Verlustvorträge ab der Steuerperiode 2020. Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Motion zurück, die Unternehmen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie mehr Zeit für die Verrechnung ihrer Verluste einräumen wollte.

Die neue Regelung erhöht die Bedeutung einer vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation bestehender Verlustvorträge. Unternehmen sollten insbesondere sicherstellen, dass die steuerlichen Verluste der einzelnen Steuerperioden sauber ausgewiesen, mit den entsprechenden Veranlagungen abgestimmt und über die gesamte Verrechnungsdauer hinweg nachvollziehbar dokumentiert sind.

Eine strukturierte Übersicht über noch verfügbare Verlustvorträge erleichtert nicht nur die Erstellung künftiger Steuererklärungen, sondern auch die steuerliche Planung sowie die Beurteilung möglicher Auswirkungen bei Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmenstransaktionen.

Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, insbesondere die seit 2020 bestehenden Verlustvorträge frühzeitig zu überprüfen und deren Dokumentation auf einen aktuellen Stand zu bringen.



 
18.09.2026