Neue Liegenschaftskosten-Verordnung



(Foto: Martin Winkler/Pixabay)

Steuern sparen beim Liegenschaftsunterhalt ist ab 1. Januar 2020 möglich. Energie­sparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an einer Liegen­schaft wirken sich steuermindernd aus:  

  • Die Rückbaukosten (Abbruchkosten) eines alten Gebäudes können neu als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht werden, sofern anschliessend ein Ersatzneubau mit gleicher Nutzung und auf dem gleichen Grundstück errichtet wird. 
  • Investitionskosten an bestehenden Gebäuden, die zur Energieeinsparung und dem Umweltschutz dienen, sind neu abzugsfähig. 

Die genannten Kosten müssen nicht vollumfänglich im Baujahr steuerlich be­rück­sichtigt werden. Die Auslagen können auf maximal drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden, sofern sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.



01.03.2020