Kein Schweizer Extra-Zügli

Umsetzung der OECD-Mindeststeuer von 15% in der Schweiz.

Am 18. Juni 2023 wird voraussichtlich die Eidg. Volksabstimmung über die Einführung der OECD-Mindeststeuer von 15% stattfinden. Für die Schweizer Wirtschaft ist dieses Thema von grosser Bedeutung.

Klassische KMU werden von der Reform nicht betroffen sein. Betroffen sind grosse Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen EURO. Für den Test, ob die Mindeststeuerbelastung von 15% erreicht ist, wird nicht jede Gesellschaft für sich betrachtet, sondern die Gesamtsteuerbelastung eines Konzerns in der Schweiz (Gesellschaften und auch Schweizer Betriebsstätten einer ausländischen Gesellschaft). Eine Konzerngesellschaft in einem Hochsteuerkanton kann also bewirken, dass – trotz einer Präsenz im Tiefsteuerkanton Zug – gesamtschweizerisch die 15% doch erreicht werden.

Die Einführung der Mindeststeuer und deren Umsetzung wird sowohl für die Steuerverwaltungen als auch die betroffenen Unternehmen eine grosse Herausforderung darstellen. Neben der bekannten klassischen Steuererklärung müssen die betroffenen Unternehmen auch den Nachweis der Steuerbelastung in der ganzen Schweiz erbringen. Hierzu ist nicht die für Schweizer Steuerzwecke relevante statutarische Jahresrechnung, sondern eine nach einem «True and fairview-Standard» erstellte Jahresrechnung heranzuziehen.

Falls die Mindeststeuerbelastung von 15% bei einem Unternehmen nicht erreicht wird und das Schweizer Stimmvolk der Ergänzungsteuer im Sommer 2023 an der Urne zustimmt, wird die Differenz als zusätzliche Steuer in der Schweiz erhoben. Falls die Schweiz die 15% nicht besteuert, wird international eine Zusatzsteuer erhoben, womit Steuersubstrat ins Ausland abfliessen würde.

Etwas mehr als 130 Staaten haben sich auf diese Mindeststeuer geeinigt. Darunter befinden sich auch Länder, welche ebenso wie die Schweiz und insbesondere der Kanton Zug äusserst attraktive steuerliche Rahmenbedingungen bieten wie beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate. Auch bei diesen Ländern gilt ab 1.01.2024 eine Mindestbesteuerung von 15%. Dadurch ist nicht davon auszugehen, dass eine grosse Anzahl Firmen die Schweiz und insbesondere Zug verlassen werden.

Die Steuerverwaltung des Kantons Zug geht davon aus, dass im Kanton Zug ca. 400 Gesellschaften von dieser Steueränderung betroffen sein werden. Die Reform würde nach momentanen Schätzungen dem Kanton Zug ca. CHF 125 - CHF 150 Millionen zusätzliche Steuereinnahmen bringen.

 

Matthias Blom, Geschäftspartner AUDIT Zug AG



01.11.2022