Zwischendividenden neu möglich

Mit der Aktienrechtsrevision sind Zwischendividenden ab dem 1. Januar 2023 möglich.

Mit der Aktienrechtsrevision können neu Dividenden aus Gewinnen des laufenden Jahres ausgeschüttet werden.

Für die Ausschüttung einer solchen Dividende aus laufenden Gewinnen muss ein unterjähriger Zwischenabschluss erstellt werden. Dazu gehören dieselben Be­standteile wie beim regulären Jahresabschluss: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, wobei im Anhang der Zweck der Erstellung des Zwischenabschlusses zu nennen ist. Der Zwischenabschluss muss durch eine Revisionsstelle geprüft werden ausser, wenn alle Aktionäre der Ausschüttung zustimmen und die Forderungen der Gläubiger nicht gefährdet ist oder im Fall eines Opting-out.

Die Ausschüttung einer Zwischendividende ist in einem GV-Beschluss festzuhal­ten. Weiter sind wie bei der Ausschüttung einer ordentlichen Dividende die Einreichung der Formulare bei der Eidg. Steuerverwaltung und die Entrichtung der Verrechnungssteuer zu bedenken.

 



01.11.2022