Weitere nützliche steuerliche Massnahmen wegen Corona



(Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke/Pixabay)

Unternehmen und natürliche Personen können aufgrund ihrer Einkommens-Einbussen wegen des Corona-Virus eine Anpassung der provisorischen Rechnungen verlangen. Ebenfalls sind Zinsaufschub und Ratenzahlungen möglich. Die Steuerämter wurden dabei angewiesen, Stundungs- und Raten­zahlungs­ge­suche grosszügig und rasch zu behandeln. Ein allfälliger Antrag kann schrift­lich oder per E-Mail mit dem Hinweis auf die aktuelle Corona-Situation gestellt werden.

Mehrwertsteuer: Bei einem Überschuss zu Gunsten des MWST- Pflichtigen kann bei der Steuerverwaltung das Gesuch um eine vorzeitige Rückerstattung des Vorsteuerguthaben eingereicht werden. Die Steuerverwaltung verspricht eine speditive Prüfung und rasche Auszahlung. Bei regelmässigen Vorsteuer­über­schüsse sind auch monatliche Mehrwertsteuer-Abrechnungen möglich.

 

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.



01.07.2020