Unternehmen und natürliche Personen können aufgrund ihrer Einkommens-Einbussen wegen des Corona-Virus eine Anpassung der provisorischen Rechnungen verlangen. Ebenfalls sind Zinsaufschub und Ratenzahlungen möglich. Die Steuerämter wurden dabei angewiesen, Stundungs- und Ratenzahlungsgesuche grosszügig und rasch zu behandeln. Ein allfälliger Antrag kann schriftlich oder per E-Mail mit dem Hinweis auf die aktuelle Corona-Situation gestellt werden.
Mehrwertsteuer: Bei einem Überschuss zu Gunsten des MWST- Pflichtigen kann bei der Steuerverwaltung das Gesuch um eine vorzeitige Rückerstattung des Vorsteuerguthaben eingereicht werden. Die Steuerverwaltung verspricht eine speditive Prüfung und rasche Auszahlung. Bei regelmässigen Vorsteuerüberschüsse sind auch monatliche Mehrwertsteuer-Abrechnungen möglich.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.