Unterschied von gastgewerblicher Leistung und Lieferung

Gastgewerbliche Leistung oder Lieferung von Lebensmitteln – was ist der Unterschied?

(Foto: postcardtrip/Pixabay)

Neben einem Restaurant bieten viele Gastronomiebetriebe auch Heimlieferservice an. Das Mehrwertsteuergesetz unterscheidet zwischen dem Verkauf von Lebens­mitteln und dem Erbringen von gastgewerblichen Leistungen. Während die reine Lieferung von Lebensmitteln dem reduzierten Mehrwert­steuersatz von 2.5% unterliegt, unterstehen gast­gewerbliche Leistungen der Normalsteuersatz von 7.7%.

Damit für die Essenlieferungen der reduzierte Mehr­wertsteuersatz gilt, muss ge­mäss Bundes­gericht nur die Trennung der Leistungen in der Buchhaltung er­folgen. Im Gesetz genannt werden organisatorische Massnah­men, die der Steuerpflichtige treffen muss. Gemäss Gericht ist damit nicht gemeint, dass eine räumliche Abgrenzung vor­ge­nom­men werden muss. Die steuerliche Kontrolle hat sich mit einer getrennten Buchhaltung zu genügen.

(Quelle: BGE 2C_175/ 2012 vom 4.10.2012)



01.07.2020