Gratifikation freiwillig?

Ist die Gratifikation auch nach 18 Jahren noch freiwillig?

(Foto: Markus Schwedt/Pixabay)

Während 18 Jahren erhielt ein Mitarbeitender jeweils am Jahresende eine Grati­fi­kation in der Höhe eines Monatslohns. In der Lohnabrechnung bezeichnete das Unternehmen den Betrag als «freiwillige Zahlung».

In den letzten fünf Jahren vor seiner Kündigung bekam der Mitarbeitende eine geringere Gratifikation, womit er nicht ein­verstanden war. Er klagte einen vollen ­Monatslohn als Gratifikation ein. Das Zürcher Ober­gericht gab ihm Recht: Das Unternehmen habe auch bei schlechtem Geschäftsgang eine Gratifikation in der Höhe eines ­Monatslohns ­bezahlt. Durch die lange Dauer sei sie daher ein fester Lohnbestandteil gewor­den. (Quelle: Obergericht Zürich, RA180004 vom 6.8.2018)  



01.01.2020