Höhere AHV-Beiträge



(Foto: TeeFarm/Pixabay)

Ab dem 1. Januar 2020 gelten auf dem Lohn folgende höhere AHV-Beiträge.

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitrags­satz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitneh­mende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

 

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020

 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Total 

AHV neu 
bisher 

4.35%
4.2% 

4.35%
4.2% 

8.7%
8.4% 

IV

0.7% 

0.7% 

1.4% 

EO

0.225% 

0.225% 

0.45% 

Total
AHV/IV/EO neu
 
bisher 

5.275% 
5.125% 

5.275% 
5.125% 

 

10.55% 
10.25%

 



01.01.2020