GV- und VR-Protokolle

Sind GV- und VR-Protokolle vertraglichen Willenserklärungen?

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In einem Urteil vom September 2018 hielt das Bundesgericht fest, dass ein unterzeichnetes Protokoll einer Generalversammlung einer Aktien­gesellschaft nichts mit einem Vertrag bzw. einer entsprechenden Willens­äusse­run­gen zu tun habe.

Es ging dabei um eine Vertragsverlängerung eines Projektes. Ein Verwaltungsrat des Unternehmens war bei der Lieferantenfirma ebenfalls Verwaltungsrat. Er interpretierte den GV-Beschluss, weiterhin mit dem Lieferanten-Unternehmen zusammenzuarbeiten, als Auftrags­bestätigung. Das Bundesgericht verneinte diese Interpretation. (Quelle: BGE 4A_265/2018 vom 3.9.2018)



01.01.2020