Neue UVG-Prämien



(Foto: Teefarm/Pixabay)

Die Prämien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung wurden per 01.01.2020 erhöht. Mit diesen Zusatzprämien wird der Teuerungsausgleich bei den UVG-Renten finanziert. Es handelt sich um eine gesetzliche Anpassung, des­halb besteht kein Kündigungsrecht. Die neuen Prämiensätze der UVG-Police müssen in der Lohnbuchhaltung und bei den Lohnabrechnungen an­gepasst werden.



01.03.2020