Die Prämien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung wurden per 01.01.2020 erhöht. Mit diesen Zusatzprämien wird der Teuerungsausgleich bei den UVG-Renten finanziert. Es handelt sich um eine gesetzliche Anpassung, deshalb besteht kein Kündigungsrecht. Die neuen Prämiensätze der UVG-Police müssen in der Lohnbuchhaltung und bei den Lohnabrechnungen angepasst werden.