Werden Pensionskassengelder für Wohneigentum eingesetzt, kann zwischen einem Vorbezug oder der Verpfändung gewählt werden.
Bei einem Vorbezug aus der Pensionskasse werden Vorsorgegelder für ein höheres Eigenkapital und tiefere Hypotheken genutzt. Die Hypothekarzinsen sind tiefer, aber im Pensionierungsalter stellen sich Vorsorgelücken ein. Der vorbezogene Betrag aus der Pensionskasse wird zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Diese Steuern dürfen nicht mit dem bezogenen Kapital beglichen werden. Zahlt man das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an die Pensionskasse zurück, kann man die Steuern zurückfordern – allerdings ohne Zins.
Meistens ist es vorteilhafter, das Pensionskassenguthaben zu verpfänden. Das Geld bleibt so in der Pensionskasse und würde nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beschlagnahmt. Der Nachteil ist, dass das verpfändete Kapital blockiert und keine Barauszahlung möglich ist.
Vorbezüge und Verpfändungen sind bei der Wohneigentumsförderung in der Regel bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erlaubt. Pensionskassen können in ihrem Reglement aber anderes festlegen.
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Vorbezug PK |
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Verpfändung PK |
Vorteile
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- Höheres Eigenkapital - Tiefere Hypothek - Tiefere Hypothekarzinsen
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- Keine Kapitalbezugssteuern - Keine Leistungseinbussen wenn Verpfändung wieder aufgehoben wird - Einkäufe in die PK bleiben möglich
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Nachteile
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- Bezogenes Kapital muss versteuert werden - Tiefere Altersleistung - Wiedereinzahlungspflicht bei Verkauf der Liegenschaft - Keine Einkäufe in die PK möglich, solange Vorbezug nicht zurückbezahlt wird
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- Nur möglich, wenn die Tragbarkeit bei hohen Zinsen gewährleistet ist - Risiko der Pfandverwertung - Höhere Wohnkosten durch höhere Hypothekarzinsen
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