Virtuelle Generalversammlungen

So gelingt die virtuelle Generalversammlung.

(Foto: Alexandra Koch/Pixabay)

Neu sind virtuelle GVs erlaubt. Sie sparen Zeit und Kosten und ermöglichen für die Teilnehmenden eine flexible Teilnahme. Damit sie den rechtlichen Anforderungen ge­nügen, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Vorgängige Statutenänderung: Damit die virtuelle GV mit Stimmabgabe durchgeführt werden kann, müssen die Statuten angepasst werden. Dies bedeutet eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr.
  2. Technische Voraussetzungen: Damit die GV reibungslos abläuft, muss die Technik geprobt und die Teilnehmenden unter Umständen geschult werden. Bei technischen Problemen während der GV muss die gesamte GV wiederholt werden.
  3. Identifikation: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass nur Aktionäre an der GV teilnehmen können. Dies kann durch Authentifizierung mittels Zugangscodes, Passwörter usw. erreicht werden.
  4. Aktionärsrechte: Aktionärsrechte wie Anträge einbringen, Fragen stellen usw. müssen gesichert sein und eine Abstimmung muss möglich sein.
  5. Datenschutz: Die übertragenen Daten müssen geschützt werden.

Das Protokoll muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie bei einer konventio­nellen Generalversammlung. Zusätzlich müssen relevante technische Probleme im Protokoll dokumentiert werden.

 



01.01.2024