Ausländischen Tochtergesellschaften

ESG-Regulierungen für Schweizer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften.

(Foto: Pasja/Pixabay)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein komplexes Regel­werk, das vorgibt, wie und was zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmens­­führung (ESG) auf Betriebsebene offenzulegen ist. Es trat am 5. Januar 2023 in Kraft und muss bis Juli 2024 von allen EU-Staaten in nationales Recht eingebettet werden.

Auch Schweizer Unternehmen können von der CSRD betroffen sein, wenn sie Tochter­gesellschaften in EU-Ländern aufweisen. Ebenfalls können Unter­nehmen ohne Berichtspflichten von Kunden, Lieferanten, Investoren oder Kreditgebern um Informationen gebeten werden, weil die Verantwortlichen verpflichtet sind, Informationen über ihre Wertschöpfungskette offen­z­­u­legen. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollte man sich möglichst bald mit dem ESG-Thema auseinandersetzen. 



01.11.2023