Das neue Aktienrecht hat die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle verschärft.
ESG-Regulierungen für Schweizer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften.