Nützliches zum Thema Betriebsordnung

Eine Betriebsordnung ist eine gute Ergänzung zum Personalreglement und dem Arbeits­vertrag.

(Foto: Michael Gaida/Pixabay)

Eine Betriebsordnung als Ergänzung zum Personalreglement und dem Arbeits­vertrag bietet eine gute Möglichkeit, Bestimmungen für alle Arbeitnehmenden im Unternehmen durchzusetzen. Die Betriebsordnung regelt das Verhalten des Mitar­beitenden, den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung am Arbeits­platz. Für industrielle Betriebe ist eine Betriebsordnung zwingend, für nicht-in­dustriel­len Unternehmen freiwillig.

In einer Betriebsordnung können folgende Themen geregelt werden:

  • Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
  • Massnahmen gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung
  • Rauch- und Alkoholverbote
  • Zutritte zu Betriebsgebäuden und Benutzung der Infrastruktur

Sanktionen gegen Verstösse können, müssen aber nicht formuliert sein.

Die Betriebsordnung kann entweder zwischen dem Arbeitgeber und einer von den Arbeitnehmern gewählten Vertretung schriftlich vereinbart oder vom Arbeitgeber nach Anhörung der Arbeitnehmenden einseitig erlassen werden.  Die Betriebs­ord­nung muss dem kantonalen Arbeitsinspektorat zur Prüfung zugestellt werden und gut sichtbar im Unternehmen aufgehängt oder jedem Mitarbeitenden ausge­hän­digt werden.

Die Betriebsordnung macht nur Sinn, wenn Strukturen erwünscht sind und mögliche Gefahren vermieden werden müssen. Allzu detaillierte Regeln verhindern Flexibilität.



01.01.2021