Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von Fr. 85 320.- auf Fr. 86 040 (100%) erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:
Fr. 6 883.- (8%)
Fr. 34 416.- (40%)
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.
(Quelle: ESTV, Rundschreiben v. 22.10.20)