Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021

Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 angepasst.

(Foto: Dar/Pixabay)

Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von Fr. 85 320.- auf Fr. 86 040 (100%) erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:

 

  • Höchstabzüge Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule:

Fr. 6 883.- (8%)

  • Höchstabzüge Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule:

Fr. 34 416.- (40%)

 

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

(Quelle: ESTV, Rundschreiben v. 22.10.20)



01.01.2021