Missbräuchlicher Konkurs

Missbräuchlichen Konkurs soll ein neues Bundesgesetz verhindern.

(Foto: Ludger Aundrup/Pixabay)

Ein neues Bundesgesetz soll den missbräuchlichen Konkurs bekämpfen. Mit griffigen Massnahmen soll verhindert werden, dass Schuldner (Unternehmen) das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so Gläubiger schädigen und andere Unternehmen auf unlautere Weise konkurrenzieren. Insbesondere soll das Opting-out alle zwei Jahre gegen Vorlage der Jahresrechnung beim Handelsregister neu angemeldet werden müssen und der Mantelhandel verunmöglicht werden.



01.11.2021