Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate verlängert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.
Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf 18 Monate haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren.