Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate

Der Bundesrat hat beschlossen die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

(Foto: Adina Voice/Pixabay)

Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate verlängert. Diese Verord­nungs­änderung tritt am 1. Sep­tem­ber 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.

Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf 18 Monate haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Be­schäf­tigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren.



01.11.2020