Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze

Ab 2024 gelten neue Vergütungs- und Verzugszinssätze.

Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszins­sätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 %.

Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundes­steuer steigt auf 1,25 % (bisher 0 Prozent). Bei freiwilligen Vorauszahlungen bei der Mehrwertsteuer wird kein Vergütungszins ausgerichtet.



01.01.2024