Neu sind auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einzureichen.
Ab 2024 gelten neue Vergütungs- und Verzugszinssätze.
Die neuen Mehrwertsteuersätze per Januar 2024 sind bereits 2023 relevant.
Neues Output Management des Zolls vereinfacht die Zollabwicklung.
Mit der Aktienrechtsrevision sind Zwischendividenden ab dem 1. Januar 2023 möglich.
Ist Dienstleistungserbringung im Ausland in jedem Fall MWST befreit?
Ist Verlass auf das Ergebnis einer MwSt-Kontrolle?