Spezialausgabe vom 26. März 2020 mit wichtigen Aspekten i.Z.m. COVID 19
Mit ergänzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Corona-Zeiten in Schwierigkeiten geraten.
Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet werden.
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkun- gen des Coronavirus können auch Folgen für die Rechnungslegung nach OR haben.
Was sind - neben dem Bund - die geplanten wirtschaftlichen Corona-Massnahmen der umliegenden Kantone?